Spielt mein Einkommen bei der Höhe des Schmerzengeldes eine Rolle?
betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Schädiger, Haftpflichtversicherer
Nein. Weder Ihre Vermögensverhältnisse noch Ihre soziale Stellung oder Ihre kulturellen Bedürfnisse werden bei der Bemessung berücksichtigt. Auch der Grad des Verschuldens des Schädigers bleibt außer Betracht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 26.05.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Bei Bemessung des Schmerzengeldes ist weder auf die Vermögensverhältnisse, auf die soziale Stellung, die Kulturbedürfnisse des Beschädigten noch auf den Grad des Verschuldens des Beschädigers Rücksicht zu nehmen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031341 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 216/19g, 26.05.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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