Muss im Entlassungsschreiben stehen, warum ich entlassen werde?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 70/87, 02.09.1987
- Hier: Vorzeitige Auflösung.OGH 14 Ob 6/86, 02.12.1986
- Soferne der Dienstgeber glaubt, aus mehreren Gründen zur Entlassung berechtigt gewesen zu sein, besteht auch für ihn als dem Beklagten in dem durch die Entlassung ausgelösten Rechtsstreit keine Verpflichtung, unverzüglich sämtliche vermeintliche Entlassungsgründe anzuführen.OGH 4 Ob 86/56, 06.11.1956
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029144 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 28.
- OGH 8 ObA 34/26x, 19.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 176/22v, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 38/22d, 30.08.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Gründe, die im Kündigungsschreiben fehlen, können später nicht zur Rechtfertigung der Kündigung nachgereicht werden. Dasselbe gilt für Entlassungsgründe: Was im Entlassungsschreiben nicht steht, kann später auch nicht als Kündigungsgrund geltend gemacht werden.
Die Kündigungsgründe müssen im Kündigungsschreiben angeführt sein. Andere Gründe kann der Arbeitgeber später nicht nachschieben, um die Kündigung zu rechtfertigen.