Zum Inhalt springen

Muss im Entlassungsschreiben stehen, warum ich entlassen werde?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Die Gründe für eine Entlassung müssen im Entlassungsschreiben nicht ausdrücklich genannt sein. Ihr Arbeitgeber kann später weitere Gründe heranziehen. Das gilt auch dann, wenn er davon erst nach der Entlassung erfahren hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Die Entlassungsgründe müssen nicht schon in dem Entlassungsschreiben (Entlassungserklärung) namentlich angeführt sein. Der Dienstgeber kann in der Folge noch weitere Entlassungsgründe heranziehen, selbst wenn er sie erst nach der Entlassung erfahren hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029144 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 28.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Nachschieben von Gründen bei Entlassung

Gründe, die im Kündigungsschreiben fehlen, können später nicht zur Rechtfertigung der Kündigung nachgereicht werden. Dasselbe gilt für Entlassungsgründe: Was im Entlassungsschreiben nicht steht, kann später auch nicht als Kündigungsgrund geltend gemacht werden.

günstig für Arbeitnehmer Angabe der Kündigungsgründe im Schreiben

Die Kündigungsgründe müssen im Kündigungsschreiben angeführt sein. Andere Gründe kann der Arbeitgeber später nicht nachschieben, um die Kündigung zu rechtfertigen.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Angabe der Entlassungsgründe
Arbeitsrecht · Nachschieben von Kündigungsgründen
Arbeitsrecht · Unverzügliche Geltendmachung der Entlassung