Darf ich einen weiteren Grund für meinen Austritt nachreichen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Möglichkeit des „Nachschiebens“ von Auflösungsgründen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (hier des zeitlichen Ablaufs des befristeten Alleinvermittlungsauftrags).OGH 4 Ob 176/22v, 22.11.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112695 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 176/22v, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Gründe für eine Entlassung müssen im Entlassungsschreiben nicht ausdrücklich genannt sein. Ihr Arbeitgeber kann später weitere Gründe heranziehen. Das gilt auch dann, wenn er davon erst nach der Entlassung erfahren hat.
Die Gründe für eine Entlassung müssen in der Entlassungserklärung nicht angeführt werden. Es genügt, dass sie im Zeitpunkt der Entlassung tatsächlich vorlagen, auch wenn der Dienstgeber sie damals noch nicht kannte.