Wird meine gewonnene Freizeit auf den Verdienstentgang angerechnet?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Anrechnung auf einen bereicherungsrechtlichen Anspruch.OGH 4 Ob 46/13p, 17.04.2013
- Hier: Keine Umrechnung auf Kosten der Haushaltsführung.OGH 2 Ob 227/08h, 13.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123921 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 3 Ob 9/23d, 21.11.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.
Ja, grundsätzlich schon. Der Schaden wird berechnet, indem der Geldwert Ihres Vermögens vor und nach dem Ereignis verglichen wird; einbezogen wird alles, was dadurch beeinflusst wurde, auch später eintretende Auswirkungen und der entgangene Gewinn. Ein Vorteil, der ohne das Ereignis nicht entstanden wäre, wird daher zugunsten des Schädigers gerechnet. Bei einem Fahrzeug, das Sie zurückgeben, wird etwa der Nutzen aus den gefahrenen Kilometern angerechnet.