Zum Inhalt springen

Wird meine gewonnene Freizeit auf den Verdienstentgang angerechnet?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Unfallopfer, Schädiger, Versicherungen
Nein. Vorteile, die kein Geld wert sind, gleichen einen Vermögensschaden nicht aus und werden deshalb nicht abgezogen. Gewonnene Freizeit ist ein solcher Vorteil ohne Vermögenswert. Ihr Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes wird dadurch nicht gekürzt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Bloße immaterielle Vorteile sind nicht geeignet, einen vermögensrechtlichen Nachteil auszugleichen; sie sind gegenüber einem Vermögensschaden daher nicht anrechenbar. Der Gewinn an Freizeit stellt allenfalls einen immateriellen Vorteil des Geschädigten dar. Eine Anrechnung auf seinen Verdienstentgangsanspruch kommt demnach nicht in Betracht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123921 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unfallrente und Verdienstentgang

Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.

günstig für Schädiger Berechnung des Vermögensschadens

Ja, grundsätzlich schon. Der Schaden wird berechnet, indem der Geldwert Ihres Vermögens vor und nach dem Ereignis verglichen wird; einbezogen wird alles, was dadurch beeinflusst wurde, auch später eintretende Auswirkungen und der entgangene Gewinn. Ein Vorteil, der ohne das Ereignis nicht entstanden wäre, wird daher zugunsten des Schädigers gerechnet. Bei einem Fahrzeug, das Sie zurückgeben, wird etwa der Nutzen aus den gefahrenen Kilometern angerechnet.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Urlaubsersatzleistung und Verdienstentgang
Schadenersatz · Keine Anrechnung beim Schmerzengeld
Schadenersatz · Berechnung des Verdienstentgangs
Schadenersatz · Berechnung des Verdienstentgangs