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Bekomme ich Ersatz für die Hilfe meines verstorbenen Ehepartners?

günstig für Hinterbliebener betrifft Witwen, Witwer, Ehegatten, Versicherungen
Als hinterbliebener Ehegatte haben Sie Anspruch auf Ersatz für die Beistandsleistungen, die Ihnen ohne den Tod zugutegekommen wären. Es geht dabei um die gegenseitige Hilfe in der Ehe.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Der hinterbliebene Ehegatte hat gemäß § 1327 ABGB Anspruch auf Ersatz für die entgangenen Beistandsleistungen, die ihm zugute gekommen wären.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031542 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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