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Zählen auch Garten- und Reparaturarbeiten meines verstorbenen Partners?

günstig für Hinterbliebener betrifft Witwer, Witwen, Ehepartner, Hinterbliebene, Schädiger
Ja. Ersetzt wird der Beistand, den Ihnen Ihr verstorbener Ehepartner tatsächlich geleistet hat, also auch Arbeiten in Haus und Garten. Maßgeblich ist der tatsächliche Umfang dieser Leistungen. Ob Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf hatten, ist nicht entscheidend.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (36 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1950)

Zum Schadenersatzanspruch des Witwers für entgangene Dienstleistungen seiner getöteten Gattin (im Rahmen des Haushaltes).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031763 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 36.

Im Gesetz

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