Zum Inhalt springen

Wird meine Witwenpension auf den Schadenersatz angerechnet?

betrifft Hinterbliebene, Witwen, Geschädigte, Versicherungen
Verliert eine Witwe durch den Tod ihres Mannes den Unterhalt, kann sie dafür Ersatz verlangen. Die bezogene Witwenpension deckt denselben Bedarf und ist daher anzurechnen. Dasselbe gilt für Beistandsleistungen, die der Unterhaltspflichtige erbracht hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Zwischen der von der hinterbliebenen Ehegattin bezogenen Witwenpensionen und ihren Schadenersatzansprüchen auf Ersatz ihres Unterhaltsentgangs nach § 1327 ABGB besteht sachliche Kongruenz.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031633 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Pensionsschaden der Witwe
Schadenersatz · Pensionsschaden der Hinterbliebenen
Schadenersatz · Waisenpension und Unterhaltsentgang
Schadenersatz · Verlust der Dienstwohnung als Unterhaltsentgang
Sozialrecht · Witwenpension nach geschiedener Ehe