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Ist mein Zivilprozess verloren, wenn der Täter freigesprochen wurde?

günstig für Kläger betrifft Geschädigte, Kläger, Beklagte
Wurde jemand im Strafverfahren freigesprochen, muss das Gericht im Zivilverfahren selbst prüfen, ob die behauptete strafbare Handlung vorliegt. Der Freispruch nimmt Ihnen diese Prüfung nicht vorweg.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Nach § 1328 ABGB hat der Zivilrichter bei einem Freispruch im Strafverfahren nach § 506 StG selbständig das Vorliegen der behaupteten strafbaren Handlungen zu prüfen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Bindung des Zivilgerichts an das Strafurteil

Nein. Ein rechtskräftiges Strafurteil bindet das Zivilgericht. Die Schuldfrage und die rechtliche Einordnung der Tat dürfen dort nicht noch einmal geprüft werden, auch nicht in einem Schadenersatzprozess gegen Ihren Verteidiger. Gegen ein Strafurteil hilft nur der Rechtsschutz im Strafverfahren, etwa eine Wiederaufnahme.

günstig für Beklagter Bindung an das Strafurteil

Nein. Das Gericht im Zivilverfahren ist an ein Strafurteil nur so weit gebunden, wie es um den strafbaren Tatbestand geht. Ob jemand besonders schwer, etwa grob fahrlässig, gehandelt hat, muss eigens geprüft werden.

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