Ist mein Zivilprozess verloren, wenn der Täter freigesprochen wurde?
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine wie immer geartete Bindung an ein freisprechendes Strafurteil oder eine Rücksichtnahmeverpflichtung besteht nach ständiger Rechtsprechung nicht.OGH 3 Ob 102/12i, 14.06.2012
- Ebenso dann, wenn ein Strafverfahren nicht eingeleitet wurde.OGH 5 Ob 97/68, 10.04.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 8 ObA 34/22s, 25.05.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein rechtskräftiges Strafurteil bindet das Zivilgericht. Die Schuldfrage und die rechtliche Einordnung der Tat dürfen dort nicht noch einmal geprüft werden, auch nicht in einem Schadenersatzprozess gegen Ihren Verteidiger. Gegen ein Strafurteil hilft nur der Rechtsschutz im Strafverfahren, etwa eine Wiederaufnahme.
Nein. Das Gericht im Zivilverfahren ist an ein Strafurteil nur so weit gebunden, wie es um den strafbaren Tatbestand geht. Ob jemand besonders schwer, etwa grob fahrlässig, gehandelt hat, muss eigens geprüft werden.