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Wirkt ein Strafurteil auch im Zivilprozess gegen den Verurteilten?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Beschuldigte, Kläger, Beklagter
Ja. Wurden Sie rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt, können Sie sich im Zivilprozess gegenüber einer anderen Partei nicht darauf berufen, die Tat nicht begangen zu haben. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, den Zivilprozess bis zum Ende des Strafverfahrens zu unterbrechen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 24.08.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Auch ohne die Bindungswirkung der aufgehobenen Bestimmung des § 268 ZPO entfaltet ein allfälliges rechtskräftiges Strafurteil Rechtskraftwirkung, so daß sich niemand gegen eine andere Partei darauf berufen kann, daß er eine Tat, wegen der er strafgerichtlich rechtskräftig verurteilt wurde, nicht begangen habe; die Unterbrechung eines Zivilprozesses kann daher durchaus zweckmäßig sein (§ 48 ASGG).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036911 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Strafurteil und grobes Verschulden

Nein. Eine Verurteilung durch das Strafgericht sagt für sich allein noch nicht, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Das ist im Einzelfall zu prüfen, unter Bedachtnahme auf Ihre persönlichen Verhältnisse und die allgemeinen Lebensverhältnisse. Auch der Verstoß gegen eine Schutzvorschrift genügt für sich noch nicht.

günstig für Schädiger Verjährungsbeginn und Strafverfahren

Nein. Dass Sie sich dem Strafverfahren gegen den Schädiger nicht angeschlossen haben und deshalb nichts über dessen Verlauf erfuhren, schiebt den Beginn der Verjährungsfrist allein nicht hinaus. Die Frist läuft, sobald Ihnen Schaden und Schädiger bekannt sind.

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