Zählt auch die entgangene höhere Witwenpension als Schaden?
günstig für Hinterbliebene betrifft Witwen, Witwer, Hinterbliebene, Sozialversicherungsträger, Schädiger
Ja. Als Entgang gilt alles, was Sie erhalten hätten, wenn die unterhaltspflichtige Person nicht getötet worden wäre. Dazu gehört auch die höhere Pension, die Ihnen zugestanden wäre, wenn sie länger gelebt und länger Beiträge gezahlt hätte. Die Differenz zur tatsächlichen Pension können Sie weiterhin fordern.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 25.06.2019 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Als Entgang im Sinne des § 1327 ABGB ist alles anzusehen, was die Hinterbliebenen erhielten, wenn der nach dem Gesetz Unterhaltspflichtige nicht getötet worden wäre. Auch die höhere Witwenpension, die eine Witwe erhalten hätte, wenn ihr Mann länger gelebt, daher auch länger Versicherungsbeiträge bezahlt hätte, ist als Entgang zu werten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ab dem Zeitpunkt des fiktiven Todestags des versicherten Unterhaltspflichtigen kann daher weiterhin ein Anspruch gegen den Schädiger nach § 1327 ABGB in Höhe der Differenz zwischen dieser (höheren) fiktiven Witwenpension und jener Witwenpension, die die Witwe nach diesem Zeitpunkt tatsächlich erhält, bestehen („Pensionsschaden“).OGH 2 Ob 239/18p, 25.06.2019
- Daher keine zeitliche Begrenzung des Ausspruches über das Feststellungsbegehren des Sozialversicherungsträgers (§ 332 ASVG).OGH 2 Ob 80/73, 07.06.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031573 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 2 Ob 239/18p, 25.06.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Witwenpension und Ersatz des Unterhaltsentgangs
Schadenersatz · Pensionsschaden der Witwe
Schadenersatz · Rente der Hinterbliebenen als Schadenersatz
Schadenersatz · Neue Lebensgemeinschaft und Unterhaltsersatz
Sozialrecht · Witwenpension nach geschiedener Ehe