Bekomme ich Ersatz für die geringere Witwenpension nach einem Unfalltod?
günstig für Hinterbliebene betrifft Hinterbliebene, Witwen, Witwer, Schädiger, Versicherer
Ja. Hätte Ihr Mann länger gelebt, hätte er weiter Beiträge gezahlt und Ihre Witwenpension wäre höher ausgefallen. Den Unterschied zwischen dieser gedachten höheren und der tatsächlich bezogenen Pension können Sie vom Schädiger ersetzt verlangen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1931, zuletzt bestätigt am 25.06.2019 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1931)
Rentenausmessung für eine nach dem getöteten Gatten penisonsberechtigte Witwe.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ab dem Zeitpunkt des fiktiven Todestags des versicherten Unterhaltspflichtigen kann daher weiterhin ein Anspruch gegen den Schädiger nach § 1327 ABGB in Höhe der Differenz zwischen dieser (höheren) fiktiven Witwenpension und jener Witwenpension, die die Witwe nach diesem Zeitpunkt tatsächlich erhält, bestehen („Pensionsschaden“).OGH 2 Ob 239/18p, 25.06.2019
- Zu ersetzen ist daher auch die Differenz auf eine höhere Witwenpension, die die Witwe erhalten hätte, wenn ihr Mann länger gelebt und daher auch länger Versicherungsbeiträge bezahlt hätte.OGH 2 Ob 113/62, 13.04.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031583 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 239/18p, 25.06.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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