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Bekomme ich Ersatz für die geringere Witwenpension nach einem Unfalltod?

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Ja. Hätte Ihr Mann länger gelebt, hätte er weiter Beiträge gezahlt und Ihre Witwenpension wäre höher ausgefallen. Den Unterschied zwischen dieser gedachten höheren und der tatsächlich bezogenen Pension können Sie vom Schädiger ersetzt verlangen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1931, zuletzt bestätigt am 25.06.2019 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1931)

Rentenausmessung für eine nach dem getöteten Gatten penisonsberechtigte Witwe.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031583 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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