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Kann die Unfallversicherung Geld vom Unfallverursacher zurückfordern?

günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Witwen, Hinterbliebene, Sozialversicherungsträger, Schädiger
Ja. Die Rente aus der Unfallversicherung tritt an die Stelle der entgangenen Pension. Ist die gedachte Witwenpension gleich hoch oder höher als diese Rente, deckt sie sich mit dem Schaden. Der Anspruch geht dann in Höhe der Leistungen auf den Versicherungsträger über.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 25.06.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Die Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung ist der Ersatz für die der Witwe entgangene Pension aus der Pensionsversicherung. Übersteigt die fiktive Witwenpension die Rentenleistung aus der Unfallversicherung, oder ist sie gleich hoch, dann ist die kongruente Deckung gegeben und der Ersatzanspruch der Unfallversicherung gerechtfertigt, weil der Anspruch der Witwe auf die fiktive Pension auf den Sozialversicherungsträger im Umfang seiner Leistungen übergegangen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031726 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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