Wird mein Verdienst angerechnet, wenn ich nur wegen des Todes arbeite?
günstig für Hinterbliebener betrifft Witwen, Hinterbliebene, Versicherungen, Schädiger
Hätte eine Witwe nach dem Tod ihres Mannes ihren Beruf aufgegeben und führt sie ihn nun trotzdem weiter, muss sie sich das daraus erzielte Einkommen auf ihren Rentenanspruch nicht anrechnen lassen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Hätte die Witwe nach dem Tode ihres Mannes den Beruf aufgegeben, so muss sie, wenn sie nunmehr den Beruf fortführt, sich Einkommen daraus auf ihren Rentenanspruch nicht anrechnen lassen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Künftige Entwicklungen des Eigeneinkommens des hinterbliebenen Ehegatten sind, soweit möglich, bei der Bemessung im Rahmen einer Prognose zu berücksichtigen.OGH 2 Ob 175/08m, 04.09.2008
- Es ist bei der Berechnung des Unterhaltsentgangs auf den geplanten hypothetischen Verlauf abzustellen; hier: die Witwe hätte nach der beabsichtigten künftigen Lebensgestaltung ein Einkommen erzielt, das sie nun tatsächlich nicht erzielt, was in die Berechnung ihres Unterhaltsentgangs miteinzubeziehen ist.OGH 2 Ob 99/06g, 30.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041464 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 48/26m, 28.07.2026, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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