Hilft mir ein Urteil gegen das Medium im Zivilprozess?
günstig für Betroffener betrifft Betroffener, Medieninhaber, Kläger, Beklagter
Wurde ein Medieninhaber rechtskräftig nach dem Mediengesetz verurteilt, weil ein Beitrag üble Nachrede, Verleumdung oder Verspottung verwirklicht, ist das Zivilgericht daran gebunden. Es darf nicht mehr überprüfen, ob das Publikum den Beitrag in diesem Sinn versteht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Durch eine rechtskräftige Verurteilung nach § 6 Mediengesetz, durch die festgestellt wird, der Medieninhaber habe durch einen näher bezeichneten Medieninhalt den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede, der Verleumdung oder Verspottung hergestellt, wird für die Zivilgerichte bindend und nicht mehr überprüfbar festgelegt, daß das Medienpublikum den im Urteil bezeichneten Medieninhalt als tatbestandsmäßig (ehrverletzend oder verleumderisch) versteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Bindungswirkung der rechtskräftigen Verurteilung in einem Medienstrafverfahren nach § 6 MedienG erstreckt sich nicht auf andere potenziell von der Äußerung betroffene Personen, die in diesem Strafverfahren nicht als Antragsteller auftraten.OGH 4 Ob 116/25z, 29.09.2025
- Ein gegen die strafrechtliche Verurteilung anhängiges Erneuerungsverfahren (§ 363a StPO) vermag daran nichts zu ändern.OGH 6 Ob 237/16w, 22.12.2016
- Eine rechtskräftige Verurteilung nach § 115 StGB bewirkt für das Zivilverfahren bindend die Qualifikation der Äußerungen als Beschimpfungen im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB.OGH 6 Ob 14/01d, 15.03.2001
- Ablehnung der Kritik Oberhammers in ecolex 1998, 395.OGH 6 Ob 265/00i, 23.11.2000
- Im Zivilverfahren kann die Rechtsfrage des objektiven Bedeutungsinhalts der bekämpften Äußerung nicht mehr aufgerollt werden.OGH 6 Ob 265/00i, 23.11.2000
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Der Schuldspruch wird in allen seinen Teilen der Rechtskraft teilhaft, also nicht bloß in der Feststellung der strafbaren Handlung nach deren objektiven Merkmalen, sondern auch in der Feststellung der konkreten Sachverhaltselemente und in der rechtlichen Subsumtion unter einen bestimmten Tatbestand.OGH 6 Ob 265/00i, 23.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043494 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 6 Ob 210/23k, 26.04.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1330
- Strafgesetzbuch (StGB) § 115 · Beleidigung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 411
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