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Hilft mir ein Urteil gegen das Medium im Zivilprozess?

günstig für Betroffener betrifft Betroffener, Medieninhaber, Kläger, Beklagter
Wurde ein Medieninhaber rechtskräftig nach dem Mediengesetz verurteilt, weil ein Beitrag üble Nachrede, Verleumdung oder Verspottung verwirklicht, ist das Zivilgericht daran gebunden. Es darf nicht mehr überprüfen, ob das Publikum den Beitrag in diesem Sinn versteht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Durch eine rechtskräftige Verurteilung nach § 6 Mediengesetz, durch die festgestellt wird, der Medieninhaber habe durch einen näher bezeichneten Medieninhalt den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede, der Verleumdung oder Verspottung hergestellt, wird für die Zivilgerichte bindend und nicht mehr überprüfbar festgelegt, daß das Medienpublikum den im Urteil bezeichneten Medieninhalt als tatbestandsmäßig (ehrverletzend oder verleumderisch) versteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043494 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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