Kann ich mehr Schmerzengeld fordern, obwohl schon Jahre vergangen sind?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Rechtsprechung erfasst nicht den Fall, dass der ausgedehnte Betrag nicht durch Bemessung wie insbesondere das Schmerzengeld, sondern durch „Berechnung“ (hier: Verdienstentgang) eruiert wird.OGH 2 Ob 203/25d, 26.03.2026
- Einer Klageausdehnung kann dann erfolgreich ein Verjährungseinwand entgegengesetzt werden, wenn im Zeitpunkt der Klagseinbringung die Bezifferung des Sanierungsaufwands von Bauschäden möglich war.OGH 1 Ob 219/16m, 31.01.2017
- Die Klageausdehnung ist aber dann nicht zulässig, wenn der ausgedehnte Betrag nicht durch Bemessung, sondern durch Berechnung eruiert wird. Hier: Bezifferung des Sanierungsaufwands von Bauschäden.OGH 2 Ob 180/13d, 17.03.2014
- Es macht keinen Unterschied, ob das Sachverständigengutachten vor oder nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist erstattet worden ist. Auch wenn das Gutachten bereits innerhalb der Verjährungsfrist vorlag, die auf das Gutachten gestützte Ausdehnung des Schmerzengeldanspruchs aber erst nach deren Ablauf erfolgte, bleibt die Unterbrechungswirkung des Feststellungsbegehrens bestehen.OGH 2 Ob 167/11i, 29.09.2011
- Eine analoge Anwendung der zur Unterbrechungswirkung einer mit einem Leistungsbegehren verbundenen Feststellungsklage bei Schmerzengeldansprüchen ergangenen Rechtsprechung auf die Kosten der Angehörigenpflege kommt nicht in Betracht.OGH 2 Ob 33/09f, 25.06.2009
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- Die Ausdehnung des Klagebegehrens nach Ablauf der Verjährungsfrist ist zulässig, wenn die Leistungsklage mit einer in der Folge erfolgreichen Feststellungsklage verbunden war.OGH 10 Ob 86/01x, 08.05.2001
- Dies setzt voraus, dass das Feststellungsbegehren auch berechtigt ist oder lediglich deshalb abgewiesen wird, weil es - nach Erhebung eines Leistungsbegehrens - versehentlich aufrechterhalten wird.OGH 2 Ob 207/00f, 08.09.2000
- Dies auch dann, wenn die Klagsausdehnung nicht auf neue Schadenswirkungen, sondern lediglich auf die Ergebnisse eines für den Kläger günstigen Sachverständigengutachtens gestützt wird.OGH 2 Ob 513/95, 09.02.1995
- Hier: Verunstaltung.OGH 1 Ob 586/80, 18.06.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 41.
- OGH 2 Ob 203/25d, 26.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 126/21t, 12.10.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 139/21h, 28.09.2021, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 68/18s, 16.05.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 110/17p, 20.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1489
- ABGB § 1497
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 228
- ZPO § 235
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sobald Ihnen ein erster Schaden entstanden ist, läuft die Verjährungsfrist für den gesamten Anspruch, auch wenn die Höhe noch nicht feststeht. Künftige, aber schon absehbare Schäden verjähren daher mit. Um das zu verhindern, müssen Sie innerhalb der Frist eine Klage auf Feststellung der Haftung einbringen.
Nein. Das Schmerzengeld wird grundsätzlich einmal für alles zugesprochen, was Sie erlitten haben und voraussichtlich noch erleiden werden. Sie können es daher nicht nach Belieben auf einzelne Zeiträume aufteilen. Eine spätere ergänzende Bemessung ist nur möglich, wenn die Folgen damals noch nicht überschaubar waren.