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Hafte ich als Bürge, wenn der Kredit nie ausgezahlt wird?

günstig für Bürge betrifft Bürgen, Kreditnehmer, Banken, Gläubiger
Nein. Eine Bürgschaft für einen erst zu gewährenden Kredit ist zwar zulässig, sie wirkt aber nur für den Fall, dass die Hauptschuld tatsächlich entsteht. Kommt es nicht dazu, trifft Sie keine Haftung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 27.06.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Eine Verbürgung für bedingte oder künftige Forderungen ist zulässig. Die Bürgschaft kann daher für eine Forderung aus einem dem Hauptschuldner zu gewährenden Kredit (Kreditbürgschaft) eingegangen werden. Die Bürgschaft äußert hier ihre Wirkung nur für den Fall, dass die Hauptschuld entsteht (nach Wolff bei Klang, 2.Auflage zu § 1351 ABGB).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032149 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

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