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Kann ich auch für erst künftige Schulden bürgen?

günstig für Gläubiger betrifft Bürgen, Gläubiger, Banken, Unternehmer
Ja. Eine Bürgschaft oder Garantie ist auch für Forderungen möglich, die erst entstehen oder von einer Bedingung abhängen. Die künftige Verpflichtung muss aber sachlich begrenzt sein. Die einzelnen Forderungen müssen bei Übernahme noch nicht feststehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 27.06.2016 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Zum Wesen der selbstschuldnerischen Bürgschaft und des Garantievertrages (Anführung von Literatur und Rechtsprechung). Es kann auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen gebürgt und garantiert werden. Allerdings muß die künftige Verbindlichkeit sachlich begrenzt sein (Ausführungen zu dieser Frage).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Grenze des Rückgriffs des Bürgen

Höchstens so viel, wie der Hauptschuldner dem Gläubiger geschuldet hat, und nur in dem Umfang, in dem Sie tatsächlich gezahlt haben. Die Forderung geht auf Sie so über, wie sie beim Gläubiger bestanden hat.

günstig für Schuldner Rückgriff erst nach eigener Zahlung

Ein Rückgriff gegen den eigentlichen Schuldner setzt voraus, dass Sie bereits gezahlt haben. Vorher können Sie den Ersatz nicht verlangen.

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