Hafte ich als Bürge, obwohl die Hauptschuld nichtig ist?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 29.11.2021 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Haftung des Wechselbürgen ist der Rechtsschein der Hauptschuld erforderlich, das heißt, der Wechsel darf nach außen keinen Formfehler aufweisen.OGH 8 Ob 137/24s, 28.03.2025
- Die Wechselbürgschaft ist keine Ausfallsbürgschaft. Der Wechselbürge haftet als Bürge und Zahler. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, sich zunächst aus anderen Sicherheiten zu befriedigen.OGH 8 Ob 227/99m, 30.03.2000
- Dem Wechselbürgen stehen daher keine Einwendungen aus der Person des Hauptschuldners zu.OGH 8 Ob 117/97g, 26.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083456 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 8 Ob 73/21z, 29.11.2021, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
WG Art7; WG Art32 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Höchstens so viel, wie der Hauptschuldner dem Gläubiger geschuldet hat, und nur in dem Umfang, in dem Sie tatsächlich gezahlt haben. Die Forderung geht auf Sie so über, wie sie beim Gläubiger bestanden hat.
Wer Ihnen verspricht, Ihre Schuld beim Gläubiger zu begleichen, muss Sie klag- und schadlos halten. Gegenüber dem Gläubiger trifft ihn dagegen keine Pflicht. Ersatzpflichtig wird er, wenn Sie trotz seiner Zusage zahlen müssen.