Wann muss ich die Herabsetzung der Vertragsstrafe vorbringen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 23.02.2021 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Bestreitung dem Grunde nach führt aber nur dazu, dass das Gericht mit dem Beklagten die Gründe für eine Mäßigung erörtern muss; an seiner grundsätzlichen Behauptungs- und Beweislast ändert sich nichts.OGH 4 Ob 108/06w, 09.08.2006
- Die Beklagte ist für das Vorliegen von Mäßigungskriterien behauptungs- und beweispflichtig.OGH 1 Ob 264/00f, 19.12.2000
- Wenn der Beklagte lediglich den Klagsanspruch bestreitet, dann genügt dies bereits, um das Gericht zu verpflichten, auch die Frage des richterlichen Mäßigungsrechtes zur Erörterung zu stellen.OGH 3 Ob 293/57, 05.06.1957
- In der allgemeinen Bestreitung des Klagegrundes dem Grunde und der Höhe nach allein liegt noch keine Behauptung der Übermäßigkeit.OGH 7 Ob 129/57, 27.03.1957
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032187 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 8 Ob 10/21k, 23.02.2021
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bestreiten Sie die Pflicht zur Zahlung der Vertragsstrafe überhaupt, liegt darin bereits das Verlangen nach Herabsetzung. Das Gericht muss dann mit Ihnen erörtern, ob Gründe für eine Mäßigung vorliegen. Die Tatsachen, die eine überhöhte Strafe belegen, müssen Sie dennoch behaupten und beweisen.
Ob eine Klausel unangemessen ist, wird nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beurteilt, und zwar mit einer umfassenden Abwägung der Interessen. Bei einer Vertragsstrafe kommt es darauf an, ob ihre Höhe jenem Schaden entspricht, der bei einem solchen Verstoß üblicherweise entsteht. Ist der Schaden geringer oder gar keiner entstanden, kann das Gericht die Strafe herabsetzen.