Zum Inhalt springen

Muss eine Vertragsstrafe-Klausel auf die Herabsetzung durch das Gericht hinweisen?

günstig für Unternehmer betrifft Konsumenten, Unternehmer, Vertragspartner
Nein. Steht in Ihrem Vertrag eine Vertragsstrafe, muss die Klausel nicht erwähnen, dass ein Gericht diese Strafe herabsetzen kann. Die Klausel ist allein deshalb nicht unklar und bleibt wirksam.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2012)

Die Nichterwähnung des Mäßigungsrechts in einer die Vereinbarung einer Konventionalstrafe enthaltenden Klausel bewirkt nicht deren Intransparenz.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127706 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Vollständigkeit von Vertragsklauseln

Eine Klausel muss für Sie durchschaubar sein. Daraus kann sich eine Pflicht zur Vollständigkeit ergeben, wenn sonst unklar bliebe, welche Auswirkungen die Klausel für Sie hat.

günstig für Konsument Vertragsstrafe beim Gründungsgeschäft

Ja. Haben Sie die Vertragsstrafe im Rahmen eines Geschäfts versprochen, mit dem Sie ein Unternehmen erst gegründet haben, gelten Sie dabei noch als Verbraucher. Das Gericht kann eine übermäßig hohe Vertragsstrafe daher mäßigen.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Vertragsstrafe und ihre Höhe
Arbeitsrecht · Mäßigung der Vertragsstrafe
Vertragsrecht · Überhöhte Vertragsstrafe wird gekürzt
Verfahrensrecht · Herabsetzung einer Vertragsstrafe
Verfahrensrecht · Mäßigung der Vertragsstrafe im Rechtsmittel