Muss ich eine vereinbarte Vertragsstrafe immer in voller Höhe zahlen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Klausel einer Betreiberin eines Fernwärmenetzes zur Indexierung des Arbeitspreises.OGH 9 Ob 5/26i, 18.03.2026
- Hier: Art 6.3 AUVB 1999.OGH 7 Ob 113/19x, 23.10.2019
- Härtefälle in Ausnahmefällen führen nicht zur Unwirksamkeit.OGH 4 Ob 143/17h, 24.08.2017
- Hier: Art 9.6.6. ARB 2010.OGH 7 Ob 190/14p, 26.11.2014
- Hier Frage der Haustierhaltung in (Miet-)Wohnungen.OGH 2 Ob 73/10i, 22.12.2010
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die Natur des Rechtsgeschäfts zu berücksichtigen.OGH 2 Ob 73/10i, 22.12.2010
- Auf Grund einer Interessenabwägung ist zu beurteilen, ob es sich um eine sachlich berechtigte Abweichung von der für den Durchschnittsfall getroffenen Norm des nachgiebigen Rechts handelt.OGH 9 ObA 179/89, 12.07.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016913 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 40.
- OGH 9 Ob 5/26i, 18.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 111/25m, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 68/24a, 23.10.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 117/21y, 24.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 219/20m, 30.06.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 102/20h, 11.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 31/18i, 20.02.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 143/17h, 24.08.2017, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 110/17f, 24.08.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Die Vertragsstrafe ist eine im Voraus festgelegte Pauschale für einen möglichen künftigen Schaden. Sie soll den schwierigen Nachweis des Schadens ersparen und den Vertrag bekräftigen. Deshalb ist sie von der Höhe des wirklich eingetretenen Schadens unabhängig und gebührt grundsätzlich auch dann, wenn gar kein Schaden entstanden ist.
Nein. Die Umstände, aus denen sich eine Herabsetzung ergibt, müssen Sie bereits im Verfahren erster Instanz vorbringen. Im Rechtsmittel müssen Sie außerdem angeben, um wie viel die Strafe gemindert werden soll.