Darf ich hart urteilen, wenn meine Fakten nicht stimmen?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Medien, Journalisten, Politiker, Internetnutzer
Nein. Ein Werturteil ist nicht geschützt, wenn es auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruht. Auch scharfe oder überspitzte Bewertungen sind nur so lange zulässig, als sie eine ausreichende Tatsachengrundlage haben und nicht in einen Wertungsexzess münden. Das gilt auch in politischen Auseinandersetzungen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (42 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1997)
Bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder bei Werturteilen, basierend auf unwahren Tatsachenbehauptungen, gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur gesundheitsfördernden Wirkung von Zirbenholz.OGH 4 Ob 76/25t, 26.03.2026
- Hier: Zum Bedeutungsgehalt eines Postings in einem sozialen Netzwerk, wonach die Züchtung von „Blue-Merle“-Hundewelpen verboten werden soll, weil es sich um eine „Qualzucht“ handelt.OGH 4 Ob 213/24p, 25.02.2025
- Es verletzt Ehre und Ansehen des Standes, Justizangehörigen ohne sachliche Grundlage und ohne Not im Rahmen von Rechtsschutzeingaben – über die (zulässige) Behauptung von Gesetzesverletzungen hinaus – doloses Vorgehen aus unlauteren Motiven zu unterstellen.OGH 24 Os 6/15k, 09.09.2015
- Eine unwahre Tatsachenbehauptung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die Grundrechtsberechtigte eine Oppositionspolitikerin ist und sich in einer Sache von allgemeinem Interesse äußert.OGH 6 Ob 161/14s, 19.03.2015
- Hier: „journalistischer Bettnässer“OGH 6 Ob 162/12k, 15.10.2012
- Art 10 MRK schützt nicht nur stilistisch hochwertige, sachlich vorgebrachte und niveauvoll ausgeführte Bewertungen, sondern jedwedes Unwerturteil, dass nicht in einem Wertungsexzess gipfelt.OGH 6 Ob 162/12k, 15.10.2012
- Unwahre, diffamierende Tatsachenbehauptungen oder auf unwahren bzw nicht hinreichenden Tatsachenbehauptungen beruhende negative Werturteile oder Wertungsexzesse fallen nicht unter den Schutzbereich des Art 10 MRK.OGH 15 Os 175/10i, 29.06.2011
- Im Rahmen politischer Auseinandersetzungen und bei „Public Figures“ genügt bereits ein „dünnes Tatsachensubstrat“ für die Zulässigkeit einer Wertung, siehe RS0127027.OGH 15 Os 106/10t, 29.06.2011
- Werturteile, die konkludente Tatsachenbehauptungen sind, dürfen nicht schrankenlos geäußert werden. Allerdings sind angesichts der heutigen Reizüberflutung selbst überspitzte Formulierungen unter Umständen hinzunehmen, soweit kein massiver Wertungsexzess vorliegt.OGH 6 Ob 62/09z, 02.07.2009
- Hier: Vorwurf von massiven Pflichtverletzungen in einem Leserbrief, die nicht den Tatsachen entsprachen.OGH 6 Ob 7/07h, 15.02.2007
- Die offenbar ohne jedes Tatsachensubstrat erhobene Behauptung der intensiven Verwicklung („mächtig involviert") des Klägers in die Bawag-Affäre kann auch nicht durch die Eigenschaft des Klägers als „public figure" gerechtfertigt werden.OGH 6 Ob 291/06x, 21.12.2006
- Die Bezeichnung einer Vorgangsweise als "Gaunerei" oder als "Gaunerstück" und "Gaunerkonsens" unterstellt ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten (so bereits 6 Ob 304/98v).OGH 6 Ob 320/00b, 17.01.2001
- Hier: Vorwürfe des Beklagten, dass sich die Kläger eine gebotene Vorgangsweise durch ein gesetzwidriges Verhalten bewusst ersparen.OGH 6 Ob 308/99h, 09.03.2000
- "Lügenmuseum"OGH 6 Ob 291/97f, 15.01.1998
- "Schwarzbau".OGH 6 Ob 2230/96a, 24.07.1997
- Hier: "Schutzgeldforderung".OGH 6 Ob 153/97m, 17.07.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107915 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 42.
- OGH 4 Ob 76/25t, 26.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 213/24p, 25.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 32/24k, 26.04.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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