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Darf ich hart urteilen, wenn meine Fakten nicht stimmen?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Medien, Journalisten, Politiker, Internetnutzer
Nein. Ein Werturteil ist nicht geschützt, wenn es auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruht. Auch scharfe oder überspitzte Bewertungen sind nur so lange zulässig, als sie eine ausreichende Tatsachengrundlage haben und nicht in einen Wertungsexzess münden. Das gilt auch in politischen Auseinandersetzungen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (42 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1997)

Bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder bei Werturteilen, basierend auf unwahren Tatsachenbehauptungen, gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107915 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 42.

Im Gesetz

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