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Woran erkennt man, dass eine Schuld ersetzt werden soll?

betrifft Vertragsparteien, Schuldner, Gläubiger
Entscheidend ist der eindeutige Wille beider Seiten, an die Stelle der bisherigen Verpflichtung eine andere zu setzen. Dieser Wille muss sich in aller Regel schon aus den Erklärungen selbst ergeben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Unter dem "animus novandi" wird nichts anderes verstanden als der aus den Erklärungen der Parteien hervorleuchtende eindeutige Wille, an die Stelle einer früheren Verbindlichkeit eine andere zu setzen. Dieser Wille ist in aller Regel aber aus den beiderseitigen Erklärungen selbst erkennbar.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032411 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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