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Kann ein Vergleich die alte Verpflichtung ersetzen?

betrifft Kläger, Beklagter, Schuldner, Gläubiger, Vertragspartner
Ein Vergleich kann so wirken, dass er die bisherige Verpflichtung durch eine neue ersetzt. Er hat also nicht immer nur klarstellende Wirkung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Ein Vergleich kann novierende Wirkung entfalten (Ablehnung von Harrer/Heidinger in Schwimann, ABGB² Rz 9 zu § 1376 und Rz 19 f zu § 1380).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108086 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 11.

Im Gesetz

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