Kann ein Vergleich die alte Verpflichtung ersetzen?
betrifft Kläger, Beklagter, Schuldner, Gläubiger, Vertragspartner
Ein Vergleich kann so wirken, dass er die bisherige Verpflichtung durch eine neue ersetzt. Er hat also nicht immer nur klarstellende Wirkung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ein Vergleich kann novierende Wirkung entfalten (Ablehnung von Harrer/Heidinger in Schwimann, ABGB² Rz 9 zu § 1376 und Rz 19 f zu § 1380).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es entspricht der Judikatur, dass bei einem Vergleich ein gültiges Grundverhältnis jedenfalls dann fehlen kann, wenn gerade Zweifel über dessen Bestehen bzw Wirksamkeit die Grundlage für den Vergleich bilden.OGH 8 Ob 141/22a, 23.02.2023
- Das Ergebnis der Neufestlegung der strittigen Ansprüche bei beiderseitigem Nachgeben sowie Hinzutritt einer weiteren Vertragspartei begründet den typischen Fall einer Novation.OGH 8 Ob 141/22a, 23.02.2023
- Es kommt darauf an, ob aufgrund der festgestellten Umstände davon auszugehen ist, dass bei objektiver Betrachtung nach dem übereinstimmenden Parteiwillen bei Abschluss des Vergleichs aufgrund strittiger Rechtsposition von der Schaffung eines neuen Rechtsgrundes auszugehen ist.OGH 8 Ob 108/17s, 25.10.2017
- Dem Vergleich kommt jedenfalls dann Novationswirkung zu, wenn er die ursprüngliche Obligation - als Ergebnis der Auslegung des Parteiwillens - durch eine Änderung des Rechtsgrunds oder des Hauptgegenstands des Anspruchs ersetzen sollte, sodass ein Rückgriff auf das seinerzeitige Schuldverhältnis nicht mehr möglich ist (7 Ob 165/00s mwN).OGH 5 Ob 37/04h, 03.08.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108086 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 5 Ob 37/23m, 31.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 148/20s, 24.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 5/20v, 02.07.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 220/18h, 29.01.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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