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Gilt der Vergleich auch, wenn die wahre Rechtslage anders war?

betrifft Vertragspartner, Prozessparteien, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Ein Vergleich schafft eine eigene neue Grundlage für Ihre Rechte und Pflichten. Weicht er von der bisherigen Rechtslage ab, gilt trotzdem, was Sie vereinbart haben. Auf das ursprüngliche Rechtsverhältnis kann allerdings nur dann nicht mehr zurückgegriffen werden, wenn das mit dem Vergleich ausgeschlossen werden sollte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1987)

Der bürgerlich - rechtliche Vergleich stellt einen neuen Rechtsgrund dar.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032458 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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