Zum Inhalt springen

Lebt meine alte Verpflichtung wieder auf, wenn der Vergleich scheitert?

günstig für Gläubiger betrifft Vertragspartner, Konsumenten, Unternehmer, Schuldner, Gläubiger
Ja. Treten Sie berechtigt von einer Vereinbarung zurück, die eine frühere Verpflichtung ersetzen sollte, gilt wieder das ursprüngliche Vertragsverhältnis. Etwas anderes gilt nur, wenn die Beteiligten erkennbar das Gegenteil gewollt haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1925, zuletzt bestätigt am 13.01.2022 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1925)

Bei begründetem Rücktritt vom Neuerungsvertrage lebt das ursprüngliche Vertragsverhältnis wieder auf.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032325 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Rücktritt ohne Nachfristsetzung

Ja, aber erst später. Sind Sie zurückgetreten, ohne vorher eine Nachfrist zu setzen, wird Ihr Rücktritt erst wirksam, nachdem eine angemessene Frist verstrichen ist.

günstig für Schuldner Deckungsgeschäft und Schadensminderung

Ja. Decken Sie sich nach dem Vertragsbruch anderswo ein, trifft Sie die Obliegenheit, den Schaden möglichst gering zu halten und ein möglichst günstiges Ersatzgeschäft abzuschließen. Das ist ein Fall der Pflicht, den Schaden zu mindern.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Rücktritt vom Vergleich
Vertragsrecht · Ungültiger Neuerungsvertrag
Vertragsrecht · Novierende Wirkung eines Vergleichs
Schadenersatz · Vergleich über Schadenersatz
Vertragsrecht · Vergleich als neue Rechtsgrundlage