Zum Inhalt springen

Kann ich nach einem Vergleich noch den alten Anspruch geltend machen?

betrifft Geschädigte, Schädiger, Kläger, Beklagter
Ein Vergleich schafft jedenfalls dann eine neue Grundlage, wenn kein Zweifel daran bestehen kann, dass die Parteien eine bestehende Schadenersatzpflicht damit auf eine neue rechtliche Grundlage stellen wollten. In einem solchen Fall wollten sie ein Zurückgreifen auf das ursprüngliche Rechtsverhältnis ausschließen. Sie können sich dann später nicht mehr auf den früheren Anspruch stützen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Ein Neuerungsvertrag liegt jedenfalls dann vor, wenn kein Zweifel daran bestehen kann, dass die Parteien die außervertragliche Schadenersatzpflicht durch den Vergleich auf eine neue rechtliche Grundlage stellen und ein Zurückgreifen auf das ursprüngliche Rechtsverhältnis ausschließen wollten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032462 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Vergleich als Zusatz oder Neuregelung
Schadenersatz · Abfindungsvergleich und spätere Unfallfolgen
Schadenersatz · Nachforderung von Schmerzengeld nach Vergleich
Vertragsrecht · Wann ein Vergleich neu regelt
Vertragsrecht · Novierende Wirkung eines Vergleichs