Kann ich nach einem Vergleich noch den alten Anspruch geltend machen?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Kläger, Beklagter
Ein Vergleich schafft jedenfalls dann eine neue Grundlage, wenn kein Zweifel daran bestehen kann, dass die Parteien eine bestehende Schadenersatzpflicht damit auf eine neue rechtliche Grundlage stellen wollten. In einem solchen Fall wollten sie ein Zurückgreifen auf das ursprüngliche Rechtsverhältnis ausschließen. Sie können sich dann später nicht mehr auf den früheren Anspruch stützen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ein Neuerungsvertrag liegt jedenfalls dann vor, wenn kein Zweifel daran bestehen kann, dass die Parteien die außervertragliche Schadenersatzpflicht durch den Vergleich auf eine neue rechtliche Grundlage stellen und ein Zurückgreifen auf das ursprüngliche Rechtsverhältnis ausschließen wollten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kommt darauf an, ob aufgrund der festgestellten Umstände davon auszugehen ist, dass bei objektiver Betrachtung nach dem übereinstimmenden Parteiwillen bei Abschluss des Vergleichs aufgrund strittiger Rechtsposition von der Schaffung eines neuen Rechtsgrundes auszugehen ist.OGH 8 Ob 108/17s, 25.10.2017
- Diese Absicht wird nicht vermutet, sondern muss nachgewiesen werden.OGH 7 Ob 655/82, 14.10.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032462 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 5 Ob 37/23m, 31.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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