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Sind mit dem Vergleich auch später eingetretene Änderungen erledigt?

betrifft Vertragspartner, Prozessparteien, Geschädigte, Arbeitnehmer, Ehepartner
Nein. Ein Vergleich erledigt das, was beim Abschluss bekannt oder bei gehöriger Sorgfalt erkennbar war; darauf können Sie später nicht mehr zurückgreifen. Änderungen der Verhältnisse, die erst danach eintreten, sind davon nicht erfasst.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (41 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1962)

Zur Bereinigungswirkung des Vergleiches.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032429 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 41.

Im Gesetz

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