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Sind mit dem Vergleich beim Abschied wirklich alle Ansprüche erledigt?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Mieter, Vermieter, Vertragspartner
Schließen Sie aus Anlass der Beendigung eines Dauerverhältnisses einen Vergleich, sind damit alle wechselseitigen Forderungen bereinigt, an die Sie denken konnten. Ausgenommen ist nur, was im Vergleich ausdrücklich ausgenommen wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Soweit in einem Vergleich aus Anlass der Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses nicht einzelne der daraus entspringenden Forderungen ausgenommen sind, werden alle gegenseitigen Forderungen, an die die Parteien denken konnten, verglichen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032470 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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