Gilt meine Verzichtserklärung, wenn ich unter Druck unterschrieben habe?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Das hängt von den Umständen Ihres Falles ab. Wie weit eine Generalklausel in einem Vergleich alle Ansprüche bereinigt und ob beim Abschluss eine unzumutbare Drucksituation für den Arbeitnehmer bestand, lässt sich nicht allgemein beantworten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 25.03.2021 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1999)
Die Beurteilung, wie weit die Bereinigungswirkung einer Generalklausel wirkt und ob eine Drucksituation für den Arbeitnehmer bei deren Abschluß vorlag, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beurteilung, ob bei Abschluss des Vergleiches eine unzumutbare Drucksituation für den Arbeitnehmer vorlag, hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab.OGH 9 ObA 281/00i, 25.04.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112292 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 8 ObA 1/21m, 25.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 114/20b, 25.03.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 47/17b, 28.11.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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