Welche Streitpunkte hat unser Vergleich wirklich erledigt?
betrifft Kläger, Beklagte, Vergleichsparteien, Ehegatten
Was ein Vergleich bereinigt, richtet sich danach, was beide Seiten übereinstimmend als Gegenstand der Bereinigung angesehen haben. Der gemeinsame Wille der Parteien entscheidet, nicht der bloße Wortlaut.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Der übereinstimmend erklärte Parteiwille entscheidet, was die Streitteile als Gegenstand der Streitbereinigung angenommen haben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einverständliche Teilbemessung des Schmerzengelds.OGH 2 Ob 24/19x, 22.10.2019
- Dem konkreten Vergleichszweck kommt bei der Auslegung großes Gewicht bei.OGH 1 Ob 617/91, 20.11.1991
- Hier: Scheidungsvergleich nach § 55a Abs 2 EheG.OGH 8 Ob 609/88, 19.10.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017954 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 31.
- OGH 3 Ob 131/25y, 28.10.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 3 Ob 31/25t, 24.09.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 190/24s, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 62/24v, 23.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 245/23b, 20.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 181/19k, 29.06.2020, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 24/19x, 22.10.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 164/17g, 22.03.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 35/17p, 20.04.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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