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Kann ein Anerkenntnis eine Schuld erst entstehen lassen?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Versicherungsnehmer, Vertragsparteien
Ja. Das echte Anerkenntnis ist ein Vertrag, mit dem ein Rechtsverhältnis festgestellt wird, ohne dass eine Seite nachgibt. Hat die Forderung vorher nicht bestanden, wird sie durch das Anerkenntnis begründet. Es setzt voraus, dass beide Seiten übereinstimmen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (55 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Die echte Anerkennung ist ein Vertrag, der ein bestimmtes Rechtsverhältnis ohne gegenseitiges Nachgeben der Parteien feststellt. Die feststehende streitausschließende Wirkung beruht darauf, dass die echte Anerkennung das anerkannte Rechtsverhältnis für den Fall, dass es nicht bestanden haben sollte, ins Leben ruft. Sie hat also hilfsweise rechtsgestaltende (konstitutive) Wirkung (Ehrenzweig, Allgemeiner Teil, § 149 S 361).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032406 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 55.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Anerkenntnis als zweiseitiges Geschäft

Ein Anerkenntnis ist ein Geschäft zwischen zwei Seiten. Es muss gegenüber dem anderen Vertragsteil erklärt oder zumindest für ihn bestimmt sein, und er muss es annehmen.

günstig für Schuldner Anerkenntnis ohne Streit

Nein. Ein bindendes Anerkenntnis ist nur möglich, wenn tatsächlich ein Streit oder ein ernsthafter Zweifel über den Bestand der Forderung besteht und dieser bereinigt werden soll. Ohne solchen Streit lässt sich damit keine vom Schuldgrund losgelöste Verpflichtung schaffen.

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