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Kann ich ein abgegebenes Anerkenntnis wieder zurücknehmen?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Konsument, Unternehmer
Nein. Ein echtes Anerkenntnis ist ein eigenes Rechtsgeschäft über die Schuld. Wer es abgegeben hat, kann es nicht einseitig widerrufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 26.06.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Ein echtes (konstitutives) Anerkenntnis, das ein Rechtsgeschäft ist, kann nicht einseitig widerrufen werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108207 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Anerkenntnis als zweiseitiges Geschäft

Ein Anerkenntnis ist ein Geschäft zwischen zwei Seiten. Es muss gegenüber dem anderen Vertragsteil erklärt oder zumindest für ihn bestimmt sein, und er muss es annehmen.

günstig für Schuldner Bloße Bestätigung einer Schuld

Wenn Sie nur mitteilen, dass nach Ihrem Wissen eine Forderung besteht, geben Sie damit bloß eine Wissenserklärung ab. Daraus entsteht keine neue Verpflichtung. Im Streitfall ist eine solche Erklärung nur ein Beweismittel, das Sie durch andere Beweise widerlegen können.

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