Was unterscheidet ein Anerkenntnis von einem Vergleich?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Konsumenten, Unternehmer
Beim Vergleich geben beide Seiten etwas nach, beim Anerkenntnis gibt nur eine Seite nach und gesteht das bezweifelte Recht zu. Beides sind Verträge, mit denen eine unklare Lage endgültig festgelegt wird. Das Anerkenntnis setzt voraus, dass der Erklärende unabhängig vom bisherigen Schuldgrund eine neue selbständige Verpflichtung schaffen wollte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 18.06.2024 (41 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1978)
Das konstitutive Anerkenntnis gehört zu den Feststellungsverträgen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das konstitutive Anerkenntnis ist ein Vertrag.OGH 5 Ob 59/10b, 27.05.2010
- Es ist dem Vergleich im Sinne der §§ 1380 ff ABGB nahe verwandt, unterscheidet sich von diesem jedoch dadurch, dass der andere Teil nicht nachgibt. Es setzt somit grundsätzlich die Absicht des Erklärenden voraus, unabhängig von dem bestehenden Schuldgrund eine neue selbständige Verpflichtung zu schaffen.OGH 1 Ob 765/79, 18.12.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 41.
- OGH 6 Ob 103/24a, 18.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 155/22b, 09.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 1/22b, 29.03.2022, Fall aus Burgenland
- OGH 7 Ob 140/21w, 24.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 122/20d, 28.01.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 104/16v, 15.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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