Gilt der Vergleich auch, wenn sich später alles klärt?
betrifft Vergleichsparteien, Geschädigte, Versicherungen, Unternehmer
Mit einem Vergleich soll die bisherige Unsicherheit endgültig beseitigt werden, die Beteiligten schließen dabei einen neuen Vertrag. Der Vergleich bleibt daher auch dann gültig, wenn sich später eindeutig nachweisen lässt, was damals strittig oder unsicher war.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Da durch den Vergleich die bisherige Unsicherheit endgültig beseitigt und ein neuer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden soll, bleibt der Vergleich auch dann gültig, wenn später eindeutig nachweisbar ist, was beim Vergleichsabschluß strittig oder unsicher war. (Bereinigungswirkung des Vergleichs).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Beklagte bezahlte dem Kläger aufgrund eines Verkehrsunfalls außergerichtlich den in den Jahren 2014 bis 2017 erlittenen Bruttoverdienstentgang. Da die Steuerpflicht des Klägers hinsichtlich der erhaltenen Zahlungen nicht strittig oder unklar war, liegt diesbezüglich kein (stillschweigender) Vergleich vor, der der Rückforderung einer Überzahlung entgegensteht.OGH 2 Ob 127/25b, 18.09.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032661 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 2 Ob 127/25b, 18.09.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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