Welche Rechte kann ich überhaupt an andere abtreten?
betrifft Gläubiger, Zessionare, Wohnungseigentümer, Vertragsparteien
Nicht abtretbar sind Rechte, die untrennbar an Ihrer Person hängen und mit ihr erlöschen. Auch sonst gibt es Grenzen: Rechte, mit denen ein Rechtsverhältnis gestaltet wird, können meist nur gemeinsam mit dem Hauptrecht übergehen. Dasselbe gilt für Hilfsrechte, die nur der Durchsetzung eines anderen Anspruchs dienen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
1.) Nur Rechte, die der Person ankleben, können nicht abgetreten werden.
2.) "Alle veräußerlichen Rechte" ist mit Einschränkung zu verstehen (zB unabtretbare Sachenrechte, deren Übertragung besonderen Regeln unterliegt; Gestaltungsrechte können in der Regel nur mit dem Hauptrecht, dessen Ausübung sie dienen, abgetreten werden).
3.) Unselbständige Hilfsrechte, die die Durchsetzung oder Verwirklichung eines anderen Anspruches ermöglichen sollen, können nur zusammen mit dem Recht abgetreten werden, dessen Durchsetzung sie dienen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Feststellungsansprüche im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren.OGH 5 Ob 190/19f, 20.02.2020
- Hier: Änderungsanspruch nach § 16 Abs 2 WEG.OGH 5 Ob 59/11d, 26.05.2011
- Keine Abtretung von Gestaltungsrechten aus Wohnungseigentum möglich.OGH 5 Ob 59/11d, 26.05.2011
- Die Abtretung eines vertraglich vereinbarten allgemeinen Konkurrenzverbots ist im Rahmen des § 1393 ABGB mangels gegenteiliger Vereinbarungen oder besonderer gesetzlicher Abtretungsverbote zulässig.OGH 9 Ob 85/08b, 29.04.2009
- Eine weitere Einschränkung der Zedierbarkeit besteht hinsichtlich akzessorischer Nebenrechte oder auch Gestaltungsrechte.OGH 9 Ob 85/08b, 29.04.2009
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Rechte aus Grundservituten können ohne das herrschende Grundstück nicht vertraglich an Dritte abgetreten werden, geht es doch um die Wahrung der Interessen des herrschenden Grundstücks und soll dies für das betroffene „dienende" Grundstück in gleicher Weise abgegrenzt sein.OGH 8 Ob 50/07x, 16.01.2008
- Personalservituten können grundsätzlich nicht übertragen werden. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Grundeigentümer und Servitutsverpflichtete zustimmt.OGH 1 Ob 54/99v, 22.10.1999
- Hier: PräsentationsrechtOGH 7 Ob 1511/94, 13.04.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032651 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 5 Ob 190/19f, 20.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 3/17b, 27.06.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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