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Was gilt, wenn ich eine Schuld nur bestätige?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Konsumenten, Unternehmer
Teilen Sie bloß mit, dass eine Schuld besteht, ist das kein verbindliches Anerkenntnis, sondern nur eine Wissenserklärung. Sie begründet die Forderung nicht neu, verschiebt aber die Beweislast zu Ihren Lasten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Bloße Wissenserklärung ist unechtes, deklaratives Anerkenntnis.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032812 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Bloße Bestätigung einer Schuld

Wenn Sie nur mitteilen, dass nach Ihrem Wissen eine Forderung besteht, geben Sie damit bloß eine Wissenserklärung ab. Daraus entsteht keine neue Verpflichtung. Im Streitfall ist eine solche Erklärung nur ein Beweismittel, das Sie durch andere Beweise widerlegen können.

günstig für Schuldner Konstitutives oder deklaratives Anerkenntnis

Je deutlicher beiden Seiten bewusst war, dass die Rechtslage unsicher ist, desto eher liegt ein verbindliches Anerkenntnis vor. Im Zweifel wird einer Erklärung aber nur die schwächere Wirkung eines Zugeständnisses beigemessen. Bloße Bereitschaft, sich zu vergleichen, ist noch kein Anerkenntnis.

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