Bin ich an mein Anerkennen einer Schuld gebunden?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Unternehmer, Konsument
Wenn Sie eine Forderung anerkennen, kommt es darauf an, was Sie damit ausdrücken wollten: eine bloße Bestätigung, die Sie später noch widerlegen können, oder eine endgültige Bindung, die höchstens noch anfechtbar ist. Was gemeint war, wird im Einzelfall aus dem Zweck, der Interessenlage beider Seiten und der üblichen Auffassung ermittelt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 21.01.2026 (49 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ob ein deklaratorisches (unechtes) Anerkenntnis, eine durch Gegenbeweis widerlegbare Wissenserklärung, oder ein konstitutives (echtes) Anerkenntnis, eine höchstens anfechtbare rechtsgeschäftliche Willenserklärung, vorliegt, ist durch Auslegung des Parteiwillens im Einzelfall zu ermitteln. Dabei sind vor allem die mit dem Anerkenntnis verfolgten Zwecke, die beiderseitige Interessenlage und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses maßgebend (Kontokorrentverhältnis).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung für die Verfahrenskosten erster Instanz.OGH 7 Ob 205/19a, 19.02.2020
- Die Mitteilung der Haftpflichtversicherung an die Geschädigte, von einer Alleinhaftung des Versicherten auszugehen, mit der Aufforderung, unverbindlich die Forderungen bekanntzugeben, ist kein konstitutives Anerkenntnis.OGH 4 Ob 118/19k, 24.10.2019
- Dabei ist maßgeblich, welchen Eindruck der Erklärungsempfänger aus dem Verhalten des Erklärenden redlicherweise haben musste.OGH 9 ObA 36/08x, 05.06.2008
- Bedenken gegen die Richtigkeit einer Abrechnung können die Fälligkeit laufender Vorschreibungen nicht verhindern. Selbst wenn Streit darüber besteht, ob die Abrechnung vollständig oder richtig ist, können also Zahlungen durch die Wohnungseigentümer niemals dahin gewertet werden, dass mit ihnen ein Anerkenntnis der Richtigkeit der Abrechnung bewirkt worden wäre.OGH 5 Ob 263/07y, 11.12.2007
- Hier: Einwand des Anerkenntnisses der Richtigkeit einer Abrechnung nach § 20 Abs 3 WEG iVm § 34 WEG.OGH 5 Ob 263/07y, 11.12.2007
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Wird die von Punkt 10 der AGBKr geforderte fristgebundene Reklamation gegen Rechnungsabschlüsse unterlassen, so kommt dem hiedurch bewirkten Saldoanerkenntnis im Regelfall nur deklarative Wirkung zu; ein konstitutives Anerkenntnis ist nur dann anzunehmen, wenn damit im konkreten Fall in der Tat ein ernstlicher Streit (oder Zweifel) beigelegt werden sollte.OGH 1 Ob 27/01d, 27.04.2001
- Dabei ist maßgeblich, welchen Eindruck der Erklärungsempfänger aus dem Verhalten des Erklärenden redlicherweise haben musste.OGH 2 Ob 4/94, 24.11.1994
- Hier: "Vorläufige" Anerkennung der Schlussrechnung = deklaratorische Anerkennung (Wissenserklärung).OGH 8 Ob 560/89, 15.02.1990
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 261/89, 27.09.1989
- Hiebei ist nicht am Wortlaut der Erklärung zu haften, sondern deren Sinn zu erforschen.OGH 2 Ob 133/78, 07.12.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032666 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 49.
- OGH 7 Ob 221/25p, 21.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 84/25y, 12.08.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 110/25w, 31.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 71/24w, 26.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 103/24a, 18.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 212/23x, 30.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 142/23b, 28.09.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 7 Ob 155/22b, 09.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 1/22b, 29.03.2022, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
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