Muss ich zahlen, obwohl die Schuld gar nicht bestand?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (51 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1978)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 261/89, 27.09.1989
- Für ein konstitutives Anerkenntnis unabdingbar ist das Vorliegen eines kausalen Schuldverhältnisses zwischen den Parteien, das streitbereinigend zu liquidieren gewesen wäre.OGH 8 Ob 581/89, 29.06.1989
- Es setzt aber grundsätzlich die Absicht des Erklärenden voraus, unabhängig von dem bestehenden Schuldgrund eine neue selbständige Verpflichtung zu schaffen.OGH 9 ObA 180/88, 28.09.1988
- Dessen Gültigkeit nach der im Zeitpunkt seiner Begründung gegebenen Situation zu beurteilen ist.OGH 1 Ob 760/83, 09.11.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032541 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 51.
- OGH 1 Ob 110/25w, 31.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 103/24a, 18.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 155/22b, 09.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 140/21w, 24.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 122/20d, 28.01.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 37/18d, 18.07.2018
- OGH 5 Ob 214/17g, 21.12.2017, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 104/16v, 15.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Schuldbekenntnis und ein Zahlungsversprechen wirken nur, wenn dahinter ein Rechtsgrund steht. Geldforderungen ganz ohne Grund gibt es bis auf wenige Ausnahmen wie Wechsel oder Anweisungen nicht.
Wenn Sie nur mitteilen, dass nach Ihrem Wissen eine Forderung besteht, geben Sie damit bloß eine Wissenserklärung ab. Daraus entsteht keine neue Verpflichtung. Im Streitfall ist eine solche Erklärung nur ein Beweismittel, das Sie durch andere Beweise widerlegen können.