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Kann ich meinen künftigen Lohn schon jetzt abtreten?

günstig für Gläubiger betrifft Kreditnehmer, Banken, Arbeitnehmer, Unternehmer, Versicherungsnehmer
Ja. Auch Forderungen, die erst in Zukunft entstehen, können abgetreten werden; die Abtretung wird mit dem Entstehen der Forderung wirksam. Das gilt etwa für künftigen Lohn, künftige Mietzinse oder Ansprüche aus einer Versicherung. Die Forderungen müssen dabei ausreichend bestimmt bezeichnet sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1927, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (36 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1927)

Zulässigkeit der Abtretung künftiger Forderungen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032906 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 36.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Klage auf künftige Leistungen

Eine Verurteilung zu Leistungen, die erst künftig fällig werden, setzt voraus, dass der Schuldner bereits im Verzug ist. Andernfalls muss zumindest eine Verletzung der künftigen Pflichten drohen.

günstig für Schuldner Einwendungen nach Abtretung der Forderung

Ja. Durch die Abtretung darf Ihre Stellung als Schuldner nicht verschlechtert werden. Die Einwendungen, die bis zur Verständigung über den neuen Gläubiger entstanden sind, bleiben Ihnen erhalten und können Sie auch dem neuen Gläubiger entgegenhalten.

Verwandte Fragen

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Mietrecht · Abtretung künftiger Mietforderungen
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