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Kann ich künftige Zahlungen schon jetzt einklagen?

günstig für Schuldner betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Gläubiger, Übergeber
Eine Verurteilung zu Leistungen, die erst künftig fällig werden, setzt voraus, dass der Schuldner bereits im Verzug ist. Andernfalls muss zumindest eine Verletzung der künftigen Pflichten drohen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Eine Verurteilung zu künftigen Leistungen gemäß § 406 zweiter Satz ZPO setzt entweder eingetretenen Schuldnerverzug oder zumindest eine drohende Verletzung der künftigen Verpflichtungen voraus (Hier: Ausgedingsleistungen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041109 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Benachteiligungsabsicht und künftiger Unterhalt

Die Absicht, Gläubiger zu benachteiligen, kann auch gegenüber Forderungen bestehen, die erst in Zukunft entstehen. Das gilt etwa für künftige Unterhaltsforderungen.

günstig für Gläubiger Rentenansprüche im Insolvenzverfahren

Ja. Bestand Ihr Recht auf die Rentenzahlungen schon bei Eröffnung des Verfahrens, gelten die künftigen Zahlungen als geschuldet, aber noch nicht fällig. Sie zählen damit zu den Forderungen im Verfahren.

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