Zum Inhalt springen

Wann ist eine künftige Forderung genau genug für eine Abtretung?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Unternehmer, Banken
Künftige Forderungen können abgetreten werden, wenn feststeht, wer der Schuldner sein wird und aus welchem Grundverhältnis die Forderung entstehen soll. Dann sind sie ausreichend bestimmt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Künftige Forderungen, die nach der Person des Schuldners und nach dem Grundverhältnis, aus dem in Zukunft die Forderung zwischen den beteiligten Personen entstehen soll, bestimmt sind, können abgetreten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032827 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 29.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Abtretung darf den Schuldner nicht belasten

Wird eine Forderung an jemand anderen abgetreten, dürfen Sie als Schuldner dadurch nicht schlechter gestellt werden. Der neue Gläubiger erhält die Forderung so, wie sie beim bisherigen bestanden hat.

günstig für Schuldner Zahlung bei zweifelhafter Abtretung

Wenn Zweifel bestehen, ob eine Forderung an jemand anderen abgetreten wurde, dürfen Sie weiterhin an Ihren ursprünglichen Gläubiger zahlen. Diese Zahlung befreit Sie von Ihrer Schuld. Sie müssen das Risiko der unklaren Lage also nicht tragen.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Abtretung künftiger Forderungen
Vertragsrecht · Abtretung künftiger Forderungen
Vertragsrecht · Abtretung betraglich offener Forderungen
Vertragsrecht · Pfand für künftige Forderungen
Verfahrensrecht · Abtretung zur Umgehung des Prozessrisikos