Muss meine Bank eine Überweisung ins Minus durchführen?
günstig für Bank betrifft Konsumenten, Kontoinhaber, Banken, Unternehmer
Mit dem Girovertrag verpflichtet sich die Bank, den bargeldlosen Zahlungsverkehr für Sie abzuwickeln: Gutschriften, Überweisungen, Einzahlungen und Zahlungen zulasten Ihres Kontos. Nicht verpflichtet ist sie aber, eine Verfügung durchzuführen, durch die Ihr Konto ins Minus gerät.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.07.2026 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Der Girovertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer Bank und einem Kontoinhaber, durch die sich die Bank verpflichtet, ihr aufgetragene Leistungen, die dem bargeldlosen Zahlungsverkehr dienen, also die Gutschrift eingehender Beträge, die Besorgung von Überweisungen, die Entgegennahme von Einzahlungen auf das Konto und die Leistung von Zahlungen zu Lasten des Kontos durch buchmäßige Umschreibungen zu bewirken (SZ 38/169); das Kreditinstitut ist nur nicht verpflichtet, einer Disposition, durch die das Konto ins Debet kommt, zuzustimmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es geht sohin um die Verrechnung gegenseitiger Forderungen und Leistungen in eine buchhalterisch zusammengefasste Form, bei der der sich ergebende Saldo eine Forderung des einen Partners gegen den anderen darstellt.OGH 9 Ob 9/17i, 20.04.2017
- Durch den Überweisungsauftrag des Kunden, wird die im Girovertrag vereinbarte grundsätzliche Verpflichtung der Bank, den bargeldlosen Zahlungsverkehr abzuwickeln, konkretisiert.OGH 2 Ob 107/08m, 19.02.2009
- Das Girogeschäft ist die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abbuchungsverkehrs in laufender Rechnung.OGH 2 Ob 196/03t, 12.09.2003
- Die rechtliche Natur des Girovertrages ist umstritten.OGH 7 Ob 185/98a, 30.03.1999
- Kontokorrentkreditvertrag: Zulassung von Kontodispositionen und Zurverfügungstellung von Bargeld oder Giralgeld.OGH 1 Ob 778/78, 10.01.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 3 Ob 106/26y, 20.07.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 56/24v, 03.06.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Überweisungsauftrag und Girovertrag
Vertragsrecht · Vierteljährlicher Kontoabschluss bei Minus
Vertragsrecht · Falsche Abbuchung vom Girokonto
Vertragsrecht · Überziehungsrahmen beim Konto
Vertragsrecht · Rückforderung einer irrtümlichen Überweisung