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Muss meine Bank eine Überweisung ins Minus durchführen?

günstig für Bank betrifft Konsumenten, Kontoinhaber, Banken, Unternehmer
Mit dem Girovertrag verpflichtet sich die Bank, den bargeldlosen Zahlungsverkehr für Sie abzuwickeln: Gutschriften, Überweisungen, Einzahlungen und Zahlungen zulasten Ihres Kontos. Nicht verpflichtet ist sie aber, eine Verfügung durchzuführen, durch die Ihr Konto ins Minus gerät.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.07.2026 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Der Girovertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer Bank und einem Kontoinhaber, durch die sich die Bank verpflichtet, ihr aufgetragene Leistungen, die dem bargeldlosen Zahlungsverkehr dienen, also die Gutschrift eingehender Beträge, die Besorgung von Überweisungen, die Entgegennahme von Einzahlungen auf das Konto und die Leistung von Zahlungen zu Lasten des Kontos durch buchmäßige Umschreibungen zu bewirken (SZ 38/169); das Kreditinstitut ist nur nicht verpflichtet, einer Disposition, durch die das Konto ins Debet kommt, zuzustimmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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