Muss die Bank mir zu Unrecht abgebuchtes Geld auszahlen?
günstig für Bank betrifft Bankkunden, Konsumenten, Banken, Unternehmer
Nicht als Schadenersatz. Eine vertragswidrige Abbuchung vom Girokonto wird durch die gegenläufige Rückbuchung vollständig ausgeglichen, sodass daneben kein Anspruch auf Zahlung des abgebuchten Betrags besteht. Sie haben aber Anspruch auf einen richtigen Kontostand und darauf, über ein tatsächlich vorhandenes Guthaben zu verfügen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Der durch vertragswidrige (Abbuchung) Buchung vom Girokonto des Bankkunden bewirkte Nachteil wird - mangels Behauptung weiterer Umstände - durch den entgegengesetzten Buchungsvorgang restlos ausgeglichen. Es besteht kein schadenersatzrechtlicher Anspruch auf Zahlung des zu Unrecht abgebuchten Betrages.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Kontokorrentvertrag bewirkt, dass die kontokorrentgebundenen Ansprüche nicht mehr selbständig geltend gemacht werden können, insbesondere können sie nicht mit Leistungsklage eingeklagt werden. Mit Zustimmung des Kontokorrentpartners kann aber auch ein an sich kontokorrentzugehöriger Anspruch abgetreten oder verpfändet werden. Der Anspruch wird damit einvernehmlich aus dem Kontokorrent herausgenommen und so wieder verselbständigt.OGH 10 Ob 52/18x, 23.10.2018
- Die Bank schuldet dem Kunden die auftragsgemäße Führung des Kontos. Dieser hat auch einen vertraglichen Anspruch auf die Mitteilung des richtigen Kontostands.OGH 2 Ob 204/10d, 20.10.2011
- Nimmt eine Bank auf dem Girokonto des Kunden Buchungen entgegen dessen Auftrag vor, so ist sie nicht nur berechtigt, sondern dem Kunden gegenüber zur Rückbuchung sogar verpflichtet.OGH 2 Ob 204/10d, 20.10.2011
- Die von der Beklagten aus dem Titel „EU-Quellensteuer für 2005 und 2006" vorgenommenen Belastungsbuchungen erfolgten zu Unrecht, weshalb der Kläger einen Anspruch auf Stornierung der unrichtigen Belastungsbuchungen hat.OGH 6 Ob 86/09d, 05.08.2009
- Hier: Dem Kläger steht auch ein Anspruch auf „Beseitigung" der Kreditkonten zu. Infolge Beendigung der zugrunde liegenden Kreditverhältnisse entspricht die Fortführung der Kreditkonten samt deren Einstellung in die Konsumentenkreditevidenz nicht mehr den Tatsachen und ist zu beseitigen.OGH 6 Ob 236/08m, 17.12.2008
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Der Kunde kann daher aus dem Titel des Schadenersatzes - von weitergehenden Schäden abgesehen - nur Naturalrestitution in Form der Stornierung der Belastungsbuchung, nicht aber einen Ausgleich durch Barauszahlung der abgebuchten Beträge fordern. Davon zu unterscheiden ist der dem Kunden zustehende Anspruch auf Barauszahlung eines tatsächlich bestehenden Guthabens als vertraglicher Erfüllungs- beziehungsweise Abrechnungsanspruch, der so zu berechnen ist, als hätte die rechtswidrige Abbuchung nicht stattgefunden.OGH 9 Ob 55/06p, 07.06.2006
- Wird jedoch bereits durch das erhobene Begehren mit ausreichender Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, dass nicht allein die buchmäßige Richtigstellung des Kontostands angestrebt wird, sondern vor allem eine Disposition über das tatsächlich vorhandene Guthaben durch Auszahlung vorgenommen werden will, ist auch ein Zahlungsbegehren auf der Grundlage eines Erfüllungsanspruchs aus dem Girokontovertrag möglich.OGH 1 Ob 76/04i, 16.04.2004
- Darauf, dass ein Banktagesauszug einen Kontostand richtig wiedergibt, hat der Kunde einen Rechtsanspruch.OGH 2 Ob 196/03t, 12.09.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045851 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 10 Ob 52/18x, 23.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Rückforderung einer irrtümlichen Überweisung
Vertragsrecht · Rückforderung nach ungerechtfertigtem Garantieabruf
Vertragsrecht · Pflichten der Bank aus dem Girovertrag
Vertragsrecht · Zahlung ohne gültigen Überweisungsauftrag
Vertragsrecht · Mitverschulden bei unberechtigten Abbuchungen