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Ist meine Schuld auch ohne ausdrücklichen Zahlungswillen getilgt?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Zahler, Dritte
Eine Verbindlichkeit erlischt, wenn tatsächlich das geleistet wird, was geschuldet ist. Ein besonderer Wille, damit erfüllen zu wollen, ist nicht nötig, solange der Bezug auf die bestimmte Schuld offenkundig ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung geht klar hervor, dass das Gesetz den Erfüllungswillen zur Herbeiführung der Erfüllungswirkung nicht voraussetzt. Diese Theorie der "realen Leistungsbewirkung" wird bisweilen dahin ausgedrückt, dass dann, wenn der Bezug auf die bestimmte Schuld offenkundig ist, die Herbeiführung des Leistungserfolges durch eine Leistungshandlung des Schuldners (oder seines Erfüllungsgehilfen, gegebenenfalls auch eines Dritten), die in jeder Weise der geschuldeten entspricht, zur Erfüllung genügt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Annahme des Verzichts durch den Schuldner

Ein Verzicht wird erst wirksam, wenn der Schuldner ihn annimmt. Eine Erklärung gegenüber einer anderen Person genügt dafür nicht.

günstig für Gläubiger Vereinbarte Ersetzungsbefugnis und Tilgung

Ist vertraglich vereinbart, dass statt der geschuldeten Leistung eine andere erbracht werden darf, gilt im Zweifel: Die ursprüngliche Schuld erlischt erst, wenn die Ersatzleistung vollständig erbracht ist oder Sie als Gläubiger die Annahme verzögern. Wird die Ersatzleistung nur mangelhaft erbracht, können Sie Gewährleistung oder Schadenersatz verlangen.

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