Zum Inhalt springen

Kann sich der Zweck meiner Zahlung auch aus den Umständen ergeben?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Unterhaltspflichtige, Konsument
Ja. In erster Linie entscheidet Ihre Erklärung bei der Zahlung, welche Schuld getilgt wird; sie kann auch stillschweigend erfolgen, etwa wenn der gezahlte Betrag genau einer bestimmten Schuld entspricht. Fehlt jede Erklärung, wird verhältnismäßig getilgt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Über die Verrechnung der geleisteten Zahlungen entscheidet in erster Linie die vom Schuldner bei der Zahlung abgegebene (ausdrückliche oder schlüssige) Widmungserklärung, die sich auch aus den Umständen, insbesondere aus der Höhe der jeweils geleisteten Zahlung einerseits und der Höhe der geschuldeten Verbindlichkeit (hier Alimente) anderseits ergeben kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033523 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Anerkenntnis durch schlüssiges Verhalten

Ein Anerkenntnis kann sich auch aus Ihrem Verhalten ergeben, ohne dass Sie es ausdrücklich aussprechen. Entscheidend ist allein, welchen Eindruck der andere aus diesem Verhalten gewinnen musste.

günstig für Gläubiger Reihenfolge der Anrechnung von Zahlungen

Zinsen sind eigene Schuldposten mit eigener Fälligkeit, und auch die immer wieder fällig werdenden Einzelbeträge eines Dauervertrags gelten je für sich als eigene Schuld. Widerspricht der Gläubiger Ihrer Angabe, worauf Sie zahlen wollen, wird Ihre Zahlung zuerst auf die Zinsen der ältesten fälligen Schuld angerechnet, dann auf diese Schuld selbst und danach in gleicher Reihenfolge weiter.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Widmung einer Zahlung bei mehreren Schulden
Vertragsrecht · Erfüllung ohne Erfüllungswillen
Vertragsrecht · Widmung einer Zahlung bei mehreren Schulden
Vertragsrecht · Eindeutige Erklärung bei der Zahlung
Vertragsrecht · Beweislast bei abweichender Anrechnung