Wirkt ein Schuldenerlass, den nur ein Dritter erfahren hat?
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Ständige Rechtsprechung seit 1936, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1936)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Annahme kann auch konkludent erfolgen.OGH 2 Ob 207/12y, 14.11.2013
- Der Verzicht (Entsagung) erfolgt nach überwiegender Rechtsprechung und einem Teil der Lehre durch Vertrag (Vertragstheorie).OGH 5 Ob 26/08x, 03.06.2008
- Dass sich die Beklagte altersbedingt und krankheitsbedingt schon seit geraumer Zeit in Spitalspflege befindet, hat mit einem für die Klägerin unerträglichen Verhalten der Beklagten nichts zu tun.OGH 1 Ob 23/72, 15.03.1972
- Bis dahin kann er vom Gläubiger widerrufen werden.OGH 5 Ob 48/71, 24.03.1971
- Rechtsanwalt erklärt Kostenverzicht nicht an den Schuldner sondern lediglich gegenüber dem Gericht.OGH 3 Ob 6/65, 27.01.1965
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Abgabe der Erklärung gegenüber einem Dritten in Gegenwart des Leistungspflichtigen.OGH 1 Ob 149/55, 10.03.1955
- Es genügt aber, dass der Schuldner die Verzichtserklärung schweigend entgegennimmt.OGH 2 Ob 889/36, 11.11.1936
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034122 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 35.
- OGH 5 Ob 105/25i, 12.03.2026, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 196/20i, 14.06.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 227/19g, 17.12.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 181/16b, 23.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 219/16s, 23.01.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Zahlung ist kein Vertrag, für den der Gläubiger zustimmen müsste. Die Schuld erlischt auch gegen seinen Willen, wenn er die Annahme zwar ablehnt, gleichzeitig aber über das Geld verfügt oder sich eine spätere Verfügung vorbehält.
Aus einer Teilzahlung allein lässt sich nicht schließen, dass Sie die restliche Schuld anerkennen. Es braucht dafür mehr als die bloße Zahlung eines Teilbetrags.