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Wirkt ein Schuldenerlass, den nur ein Dritter erfahren hat?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Vertragspartner
Ein Verzicht wird erst wirksam, wenn der Schuldner ihn annimmt. Eine Erklärung gegenüber einer anderen Person genügt dafür nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1936, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1936)

Der Verzicht bedarf der Annahme durch den Schuldner. Erklärung gegenüber einem Dritten genügt nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034122 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 35.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Zahlung gegen den Willen des Gläubigers

Eine Zahlung ist kein Vertrag, für den der Gläubiger zustimmen müsste. Die Schuld erlischt auch gegen seinen Willen, wenn er die Annahme zwar ablehnt, gleichzeitig aber über das Geld verfügt oder sich eine spätere Verfügung vorbehält.

günstig für Schuldner Teilzahlung und Anerkennung der Restschuld

Aus einer Teilzahlung allein lässt sich nicht schließen, dass Sie die restliche Schuld anerkennen. Es braucht dafür mehr als die bloße Zahlung eines Teilbetrags.

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