Wie bekomme ich die Rechte des Gläubigers, wenn ich fremde Schulden zahle?
günstig für Zahler betrifft Zahler, Gläubiger, Schuldner, Angehörige
Zahlen Sie eine fremde Schuld, für die Sie nicht haften, gehen die Rechte des Gläubigers auf Sie über, wenn der Gläubiger die Zahlung annimmt und Sie spätestens bei der Zahlung die Abtretung verlangen. Die Wirkung ist dieselbe wie beim gesetzlichen Übergang.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Die sogenannte "notwendige" Zession des § 1422 ABGB setzt nur voraus, dass der Gläubiger bereit ist, die (ohne Einverständnis mit dem Schuldner angebotene (§ 1423 ABGB)) Zahlung des (für die Forderung nicht haftenden) Dritten anzunehmen und der Zahler (bei der Zahlung) ein Abtretungsbegehren stellt. Sie hat dann dieselben Wirkungen wie die Legalzession nach § 1358 ABGB.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mit „Haftung“ im Sinn des § 1422 1. HS ABGB ist nur eine solche gegenüber dem Gläubiger gemeint.OGH 6 Ob 239/16i, 27.02.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033405 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 98/24h, 30.01.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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