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Kann ich vom neuen Schuldner Zahlung verlangen, ohne zugestimmt zu haben?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Unternehmer, Konsumenten, Wohnungseigentümer
Ja. Übernimmt jemand die Schuld zusätzlich zum bisherigen Schuldner, genügt dafür eine Vereinbarung zwischen diesen beiden. Als Gläubiger erhalten Sie daraus im Zweifel unmittelbar eigene Rechte, wenn die Leistung vor allem Ihnen zugutekommen soll.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1978)

Bei der kumulativen Schuldübernahme genügt ein Vertrag zwischen Altschuldner und Neuschuldner, der in seinen Auswirkungen diesfalls einem Vertrag zugunsten Dritter gleichkommt. Dem Gläubiger erwachsen im Zweifel unmittelbar Rechte aus dem Vertrag, wenn die Leistung hauptsächlich ihm zum Vorteil gereichen soll.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017057 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Übernahme einer Schuld im Innenverhältnis

Wer Ihnen verspricht, Ihre Schuld beim Gläubiger zu begleichen, muss Sie klag- und schadlos halten. Gegenüber dem Gläubiger trifft ihn dagegen keine Pflicht. Ersatzpflichtig wird er, wenn Sie trotz seiner Zusage zahlen müssen.

günstig für Schuldner Erfüllungsübernahme und Belastungsübernahme

Verspricht Ihnen jemand, Ihnen die wirtschaftliche Last Ihrer Schuld abzunehmen, wirkt das nur zwischen Ihnen beiden; Ihr Gläubiger erhält daraus kein Recht. Die Schuld muss wenigstens dem Grunde nach feststehen, sie darf aber auch erst künftig entstehen und der Höhe nach offen sein.

Verwandte Fragen

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