Erkenne ich mit einer Teilzahlung den Rest der Schuld an?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Teilzahlung und Stundung.OGH 7 Ob 713/81, 26.11.1981
- Schlüssiges Anerkenntnis dem Grunde nach nur, wenn durch die<br/>Teilzahlung in irgendeiner Weise zum Ausdruck gebracht wurde, daß nur<br/>auf Abschlag einer weiteren Verpflichtung geleistet werde.OGH 5 Ob 779/79, 22.01.1980
- Zahlung eines bis auf Groschen bezifferten Betrages spricht<br/>gegen Anerkennung durch Teilzahlung.OGH 7 Ob 342/64, 20.01.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014276 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 3 Ob 55/25x, 23.07.2025, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Regel nicht. Wer das Recht des anderen anerkennt, verzichtet damit üblicherweise darauf, sich später auf Verjährung zu berufen. Das gilt aber nur im Regelfall und nicht ausnahmslos.
Als Anerkennung gilt jede Handlung des Schuldners, die Ihr Recht als Gläubiger denknotwendig voraussetzt oder seine Absicht deutlich erkennen lässt, die Schuld anzuerkennen. Eine ausdrückliche Erklärung ist dafür nicht nötig.